Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit beziehen sich auf die nachstehenden Rechtsgebiete.
Als Rechtsanwälte sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir sind berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und unterstützen Sie im gesamten Bundesgebiet sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Nicht alle Streitigkeiten müssen jedoch gerichtlich ausgefochten werden, wir bieten daher auch die Vertretung im Wege der Mediation an.
Aufgrund unserer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Kollegen/-innen aus begleitenden Rechtsgebieten sowie anderen Dienstleistern, wie beispielsweise die Steuerberatungsgesellschaft Vorlop & Linke, können wir Ihnen eine kompetente Rechtsberatung auch über unsere Schwerpunkte hinaus anbieten.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Problemen.
Was aber ist zu tun, wenn die letztwillige Verfügung des Erblassers rechtlich nicht das beinhaltet, was von diesem tatsächlich gewollt war? Hier sind neben genauer Sachverhaltsermittlungen auch Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit gegenüber den tatsächlichen Erben und dem Nachlassgericht gefragt.
Die gleiche Hartnäckigkeit und Zuständigkeit finden Sie bei uns, wenn die Erbauseinandersetzung nicht möglich ist, weil noch nicht alle Erben ermittelt sind bzw. nicht alle Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft ihre Interessen unter einen Hut zu bringen in der Lage sind.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, sowie im Verwaltungsprozessrecht vor dem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Wir vertreten Sie vor Behörden und in Verwaltungsverfahren (z.B. in Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung muss regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid bemühen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung dieser Klage, mithin um die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.
Dies sind unsere Themenschwerpunkte. Neben diesen bearbeiten wir auch andere Rechtsangelegenheiten.
Haben Sie Fragen zu den genannten Themen oder können wir Ihnen anderweitig helfen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!