RECHTSGEBIETE

UNSERE SCHWERPUNKTE

Die besonderen Schwerpunkte unserer Tätigkeit beziehen sich auf die nachstehenden Rechtsgebiete. 

Als Rechtsanwälte sind wir ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir sind berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und unterstützen Sie im gesamten Bundesgebiet sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren

Nicht alle Streitigkeiten müssen jedoch gerichtlich ausgefochten werden, wir bieten daher auch die Vertretung im Wege der Mediation an.

Aufgrund unserer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Kollegen/-innen aus begleitenden Rechtsgebieten sowie anderen Dienstleistern, wie beispielsweise die Steuerberatungsgesellschaft Vorlop & Linke, können wir Ihnen eine kompetente Rechtsberatung auch über unsere Schwerpunkte hinaus anbieten.

Privates Baurecht

  • Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen
  • Vertretung von Bauherren oder Bauunternehmen während der Bauphase (z. B. Beratung, Durchsetzung von Erfüllungs- oder Zahlungsansprüchen)
  • Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmern und Subunternehmern in Bauprozessen (Selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren, z. B. Werklohnklage, Klage auf Kostenvorschuss, etc.)

Öffentliches Baurecht

  • Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, z. B. der Errichtung von Gebäuden / Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im unbeplanten Innen- oder Außenbereich
  • Prüfung der Zulässigkeit der Nutzung oder Nutzungsänderung von Grundstücken
  • Beratung und Vertretung von Bauherren in baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber Baubehörden und in öffentlich-rechtlichen Bauprozessen vor den Verwaltungsgerichten
  • Beratung und Vertretung von unmittelbar von einem Bauvorhaben oder einer Nutzungsänderung betroffenen Person, z. B. Grundstücksnachbarn, deren Recht aufgrund eines genehmigten Bauvorhaben verletzt worden

Erbrecht

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen erbrechtlichen Problemen.

Was aber ist zu tun, wenn die letztwillige Verfügung des Erblassers rechtlich nicht das beinhaltet, was von diesem tatsächlich gewollt war? Hier sind neben genauer Sachverhaltsermittlungen auch Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit gegenüber den tatsächlichen Erben und dem Nachlassgericht gefragt.

Die gleiche Hartnäckigkeit und Zuständigkeit finden Sie bei uns, wenn die Erbauseinandersetzung nicht möglich ist, weil noch nicht alle Erben ermittelt sind bzw. nicht alle Mitglieder der ungeteilten Erbengemeinschaft ihre Interessen unter einen Hut zu bringen in der Lage sind.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

  • Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungen
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Fragen zur Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und  Kleinreparaturklauseln
  • Mieterhöhungen
  • Räumungs- und Zahlungsklagen
  • Zwangsräumungen
  • Räumungsschutz

Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten  Sie in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, sowie im Verwaltungsprozessrecht vor dem Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Wir vertreten Sie vor Behörden und in Verwaltungsverfahren (z.B. in Widerspruchsverfahren oder Planfeststellungsverfahren). Eine sofort vollziehbare behördliche Anordnung muss regelmäßig auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. in einem Eilverfahren angegriffen werden. Neben einer notwendigen Anfechtungsklage gegen den Bescheid bemühen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung dieser Klage, mithin um die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.

Haben Sie Fragen?

Dies sind unsere Themenschwerpunkte. Neben diesen bearbeiten wir auch andere Rechtsangelegenheiten.

Haben Sie Fragen zu den genannten Themen oder können wir Ihnen anderweitig helfen? 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Wie können wir Ihnen helfen?